Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der VEPA Baumbach GmbH – nachfolgend Wir genannt – und dem Auftraggeber – nachfolgend Sie genannt – geschlossenen Verträge. Hierbei handelt es sich unter anderem um Verträge, die Bauleistungen, Wartungsleistungen oder sonstige Leistungen der Gebäudetechnik zum Inhalt haben.

§2 Überlassene Unterlagen

Wir behalten uns an allen Ihnen überlassenen Unterlagen das Eigentum vor. Diese dürfen Sie nur mit unserem Einverständnis verwenden oder verändern.

§3 Vertragsschluss

Ein verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst nach erfolgter Auftragsbestätigung durch uns zustande.

Die Auftragsbestätigung erhalten Sie, wenn Sie über das Internetportal „HeizungOnline“ Kontakt zu uns aufnehmen, per Mail an die von Ihnen angegebene Mailadresse. In anderen Fällen übersenden wir Ihnen diese entweder per Mail, per Post oder per Fax.

Mit Ihrer Anfrage auf dem Internetportal „HeizungOnline“ treten Sie zunächst unverbindlich mit uns in Kontakt. Wir werden Ihnen sodann unverbindlich und erst nach erfolgter Vorortbesichtigung ein unverbindliches Angebot zur Heizungsinstallation per Mail übersenden.

Sofern Sie mit dem per Mail übersendeten unverbindlichen Angebot einverstanden sind, können Sie auf den Link in der E-Mail klicken und das Angebot zahlungspflichtig bestellen. Ihre Annahmeerklärung unseres unverbindlichen Angebotes können Sie auch direkt per Mail erklären. Selbstverständlich können Sie uns den Auftrag auch per Fax oder Brief erteilen.

Erst mit Erhalt dieser Auftragsbestätigung kommt zwischen Ihnen und uns ein wirksamer Vertrag zustande.

§4 Vertragspflichten

Sie verpflichten sich uns alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche zur Erbringung der vertraglichen Leistungspflicht notwendig sind.

Daneben verpflichten Sie sich die erforderlichen Genehmigungen, welche die Installation an sich betreffen sowie diejenigen, welche zur Inbetriebnahme der Anlage notwendig sind, zu besorgen. Soweit erforderlich stellen wir Ihnen für die von Ihnen einzuholenden Genehmigungen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.

§5 Vergütung und Abnahme

Die vereinbarte Vergütung haben Sie mit Abnahme des Werkes zu entrichten, spätestens nach Zugang einer Rechnung.

Sofern Abschlagszahlungen vereinbart wurden, sind diese nach Erhalt einer Abschlagszahlungsrechnung zu zahlen. Die Abschlagszahlung wird in der Schlussrechnung gesondert ausgewiesen und vom Rechnungsbetrag der Schlussrechnung in Abzug gebracht.

Unsere Leistung ist nach Fertigstellung von Ihnen oder einer von Ihnen beauftragten Person abzunehmen. Sofern eine Abnahme faktisch nicht möglich ist, gilt die Abnahme mit Inbetriebnahme der Anlage als erfolgt.

§6 Eigentumsvorbehalt

Die von uns oder von einem Dritten in unserem Auftrag überlassenen bzw. verbauten Gegenstände bleiben bis zum Eingang sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag in unserem Eigentum.

Sie sind verpflichtet, diese Gegenstände pfleglich zu behandeln und erforderliche Wartungs- bzw. Inspektionsarbeiten auf eigene Rechnung durchführen zu lassen.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, müssen Sie uns unverzüglich informieren, wenn Gegenstände gepfändet werden. Der dadurch entstehende Schaden ist von Ihnen zu tragen.

Werden unsere Gegenstände mit anderen verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des objektiven Wertes unseres Gegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.

§7 Gefahrübergang

Bis zur Abnahme der Leistung tragen wir die Gefahr des zufälligen Unterganges.

Bei höherer Gewalt oder Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, haben wir Anspruch auf Bezahlung der bis dahin erbrachten Leistungen.

Kommen Sie mit der Abnahme in Verzug, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf Sie über.

Die Gefahr geht ebenfalls auf Sie über, wenn wir die Arbeiten aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund unterbrechen müssen und Sie die bisherigen Leistungen in Obhut nehmen.

§8 Haftung

Die Gewährleistung richtet sich nach § 13 VOB/B.

Geringfügige Farbabweichungen oder materialbedingte Unterschiede gelten als vertragsgemäß.

Technische Verbesserungen oder notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, sofern keine Wertverschlechterung eintritt.

§9 Geltendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§10 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand der Ort der Bauausführung.

§11 Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@vepa-baumbach.de

§12 Verbraucherschlichtung

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

§13 Schlussbestimmungen

Eine Übertragung der Rechte aus diesem Vertrag auf Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.